Wir arbeiten ehrenamtlich. Mittel, die Sie uns anvertrauen, fließen ohne jeglichen Abzug denen zu, die Ihre Hilfe brauchen.
Die Stiftung PFAD FÜR KINDER ist von der Regierung von Schwaben als Stiftung des öffentlichen Rechts anerkannt und vom Finanzamt
Augsburg-Land als gemeinnützig und mildtätig bestätigt. Spenden, Erbvermächtnisse oder sonstige Zuwendungen an unsere Stiftung sind deshalb steuerlich besonders interessant.
Hohe Steuervorteile können wahrgenommen werden.